Gerichtliche Vertretung

Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, führt oftmals kein Weg an gerichtlichem Rechtsschutz vorbei.

Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen bundesweit in Urteils- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Auch vor den Zivilgerichten, also dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, führt die Kanzlei Ihre Rechtsstreitigkeiten.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Bestandsstreitigkeiten. Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt, muss sich die betroffene Person gemäß § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz binnen einer Frist von drei Wochen mit einer Klage gegen die Kündigung wehren. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Eine besondere Kernkompetenz dieser Kanzlei liegt darin, Ihre Interessen in diesen Kündigungsschutzverfahren zu vertreten.

Fortbestandsstreitigkeiten werden aber nicht nur im Arbeitsrecht geführt. Im Gesellschaftsrecht streiten Gesellschaften und ihre Organe ebenfalls über die Wirksamkeit einer Kündigung und der Abberufung des jeweiligen Organmitglieds. In aller Regel spielen dabei auch Fragen der Haftung der Organe eine Rolle. Sowohl die Fortbestandsstreitigkeiten als auch die D&O-Fälle liegen im Portfolio dieser Kanzlei. Zum Mandantenstamm zählen daher nicht nur Arbeitgeber und -nehmer und Betriebsräte, sondern auch Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter.

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