Beratung und außergerichtliche Vertretung

Die anwaltliche Leistung beginnt nicht erst im Gerichtssaal, sondern bereits bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung. Mit gelungener außergerichtlicher Kommunikation lassen sich langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten oftmals verhindern und Konflikte lösen.

Die Beratungsleistung der Kanzlei beginnt daher weit im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens. Dabei kann es je nach Sachlage sinnvoll sein, gegenüber der Gegenpartei noch nicht ausdrücklich als Kanzlei in Erscheinung zu treten. Je nach Wunsch und Sachlage tritt die Kanzlei erkennbar gegenüber der Gegenpartei auf.

Die außergerichtliche Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auch auf die Beratung von Unternehmen und Betriebsräten hinsichtlich im Rahmen der kollektiven Mitbestimmung. An Einigungsstellenverfahren wirkt die Kanzlei als Beisitzer oder Bevollmächtigter von Unternehmen und Betriebsräten mit.

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